Device for supplying edge strips

02-09-2009 дата публикации
Номер:
EP2095921A2
Автор: Uwe Seifert, Seifert, Uwe
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Номер заявки: 30-19-0900.8
Дата заявки: 12-02-2009

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Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.

[2]

In bekannter Ausführung weisen solche Zuführ-Einrichtungen eine Schubvorrichtung auf, die mit einem die Kantenstreifen-Greifer tragenden Schlitten versehen sind. Folglich können alle Greifer nur gemeinsam verfahren werden, wobei der Schlitten zwischen einer zum vor der Anpreßvorrichtung angeordneten Kanal hin liegenden sowie einer davon abliegenden Position verfahrbar ist. Bei einem Wechsel von dem verarbeiteten Kantenstreifen zu einem anderen, zu verarbeitenden Kantenstreifen verfährt der Schlitten der Schubvorrichtung zunächst von der zu dem genannten Kanal hin liegenden Position in die davon abliegende Position. Hierbei klemmt nur derjenige Greifer, der dem auszutauschenden Kantenstreifen zugeordnet ist, der entsprechend aus dem Kanal zurückgezogen wird. Die weiteren Greifer geben die jeweils durch sie hindurchgezogenen Kantenstreifen hierbei frei. Nachfolgend verfährt der Schlitten der Schubvorrichtung zu der zum Kanal hin liegenden Position hin und klemmt auf diesem Verfahrweg ausschließlich den nachfolgend zu verarbeitenden Kantenstreifen, um ihn in den Kanal vor der Anpreßvorrichtung einzuführen. Danach gibt dieser Greifer den von da ab zu verarbeitenden Kantenstreifen frei, er ist dann ebenso wie die übrigen Greifer am Schlitten nicht in Aktion. Um die jeweils nicht benötigten Kantenstreifen zu sichern, sind in Durchlaufrichtung vor der Schubvorrichtung weitere die Kantenstreifen klemmende Greifer vorgesehen, die feststehend angeordnet sind und die hinsichtlich des jeweils freizugebenden Kantenstreifens gesondert angesteuert werden müssen.

[3]

Des weiteren sind Zuführeinrichtungen für Kantenstreifen in anderer Ausführung bekannt, bei denen der Rückzug des auszutauschenden Kantenstreifens und der Vorschub des danach zu verarbeitenden Kantenstreifens mittels Friktionswalzen vorgenommen wird.

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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der oben genannten Art zu schaffen, die sowohl vom baulichen Aufwand her als auch hinsichtlich der Steuerung der zurückzuziehenden und vorzuschiebenden Kantenstreifen einfacher ausführbar ist.

[5]

Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung der oben genannten Art mittels der kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.

[6]

Für die erfindungsgemäße Lösung ist wesentlich, daß für die Betätigung jedes Kantenstreifens jeweils nur ein einziger Greifer der Schubvorrichtung benötigt wird. Jeder Greifer klemmt den ihm zugeordneten Kantenstreifen dauernd mit der einzigen Ausnahme, daß der jeweils zu verarbeitende Kantenstreifen von dem betreffenden Greifer nur in der zum Kanal an der Anpreßvorrichtung hin liegenden Position freigegeben wird.

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Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.

[8]

Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Die Zeichnung zeigt eine Zuführeinrichtung in der Draufsicht.

[9]

Im einzelnen erkennt man in der Zeichnung eine Transportvorrichtung 1, wie eine Transportkette, auf der plattenförmige Werkstücke 2 aus Holz oder Holzaustauschstoffen zu einer Kantenstreifen-Anpreßvorrichtung 3 hin transportiert werden. Die Anpreßvorrichtung 3 weist eine den jeweiligen Kantenstreifen zwischen sich und der zu beschichtenden Schmalseitenfläche der Werkstücke 2 verspannende Andruckrolle 4 auf, der Nachpreßrollen 4.1 nachgeordnet sind.

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Der jeweils zu verarbeitende Kantenstreifen wird der Andruckrolle 4 der Anpreßvorrichtung 3 mittels einer Zuführeinrichtung 5 zugeführt, die hierzu einen bis zu der Andruckrolle 4 hinführenden Kanal 6 aufweist, an dem sich eine Einzugsvorrichtung 7 befindet, die aus Friktionsrollen besteht, zwischen denen der betreffende Kantenstreifen hindurchtransportiert wird. In Durchlaufrichtung des Kantenstreifens befindet sich hinter der Einzugsvorrichtung 7 eine Ablängvorrichtung 8, 9, die nach dem Durchlauf in passender Länge den Kantenstreifen durchtrennt. Die Ablängvorrichtung 8, 9 ist mit einem Messer 8 versehen, welches mittels eines pneumatischen Zylinders 9 betätigt wird. Vor dem Anfahren des Kantenstreifens an die jeweilige Schmalflächenseite der Werkstücke 2 kann eine auf der zur Werkstückschmalseite hin liegenden Seite vorhandener Kleber aktiviert oder ein Kleber auf die zu beschichtenden Werkstückschmalseiten aufgetragen werden, dazu dient eine mit 10 bezeichnete Vorrichtung.

[11]

Die Zuführeinrichtung 5 ist mit einer Mehr- oder Vielzahl von Streifenspuren 11 versehen, die längsseitig nebeneinander liegen. Jede Spur 11 nimmt einen Kantenstreifen auf, der von oben her in die Spur 11 eingelegt wird und von einem in der Zeichnung nicht dargestellten Magazin abzogen wird. Sämtliche Streifenspuren 11 münden in den Kanal 6 an der Anpreßvorrichtung 3, aus dem der nicht weiter zu verarbeitende Kantenstreifen zurückgezogen und in den hinein der andere, von jetzt an zu verarbeitende Kantenstreifen eingeführt wird. Dies besorgt eine Schubvorrichtung 12 mit einer der Anzahl der Streifenspuren 11 entsprechenden Zahl von Greifern 13, so daß jeder der Spuren 11 einer der Greifer 13 zugeordnet ist. Die Greifer 13 sind zangenförmig ausgebildet und weisen Klemmbacken auf, zwischen denen der der jeweiligen Streifenspur 11 zugeordnete Kantenstreifen hindurchgeführt ist. Jeder der Greifer 13 kann für sich zwischen einer Position, die dem zu der Anpreßvorrichtung 3 hinführenden Kanal 6 benachbart ist, und einer Position verfahren werden, die von dem Kanal 6 abliegt. In der Zeichnung befindet sich von oben her gesehen lediglich der zweite Greifer 13 in der dem Kanal 6 vor der Anpreßsvorrichtung 3 benachbarten Position.

[12]

Es handelt sich um denjenigen Greifer 13, der dem gegenwärtig zu verarbeitenden Kantenstreifen zugeordnet ist. Jeder der Greifer 13 gibt den ihm zugeordneten Kantenstreifen nur in dieser zum Kanal 6 hin liegenden Position zum Durchlauf frei. In allen anderen Stellungen, so auf dem Hin- und Herfahrweg zwischen den Endlagen wie auch in der vom Kanal 6 abliegenden Position, klemmt jeder der Greifer 13 den ihm zugeordneten Kantenstreifen ununterbrochen. Beim Kantenstreifenwechsel klemmt der in Richtung zum Kanal 6 hin vorgefahrene Greifer 13 den zuvor durch ihn hindurchgezogenen Kantenstreifen und fährt in die vom Kanal 6 abliegende Endposition zurück. Hierbei zieht er diesen Kantenstreifen aus dem Kanal 6 heraus. Danach kommt derjenige Greifer 13 der Schubvorrichtung 12 zum Einsatz, der den als nächstes zu verarbeitenden Kantenstreifen hält. Er fährt damit von der vom Kanal 6 abliegenden Position in die dem Kanal 6 benachbarte Lage und gibt dort die Klemmung des Kantenstreifens frei.

[13]

Die Schubvorrichtung 12 ist an einer Führungsplatte 14 angeordnet, an der die Streifenspuren 11 als nach oben und unten offene Schlitze ausgeführt sind. In diesen Schlitzen werden die Greifer 13 geführt, die jeweils mit einem unterhalb der Führungsplatte 14 befindlichen Eigenantrieb verbunden sind. Vor und hinter der Schubvorrichtung 12 sind die Streifenspuren 11 als nach oben offene Nuten ausgebildet. Um die Kantenstreifen gegen ein Herausspringen aus diesen Nuten wie auch aus den Schlitzen der Führungsplatte 14 zu sichern, sind im Bereich der die Streifenspuren 11 bildenden Nuten Niederhalter 15 vorgesehen, die entlang einem kurzen Abschnitt die jeweilige Streifenspur 11 übergreifen.



[14]

Bei der Einrichtung zum Zuführen von unterschiedlichen Kantenstreifen werden die Kantenstreifen einer Anpreßvorrichtung (3) einer Maschine zum Bekanten von plattenförmigen Werkstücken in den Schmalflächenbereichen zugeführt. Die Zuführeinrichtung besteht aus längsseits nebeneinanderliegenden, je einem der aneinander abwechselnd zu verarbeitenden Kantenstreifen zugeordneten Streifenspuren (11). Die Streifenspuren (11) münden in einen zu der Anpreßvorrichtung (3) hinführenden Kanal (6) mit einer Einzugsvorrichtung und einer Ablängvorrichtung. Im Bereich der Streifenspuren (11) ist eine Schubvorrichtung (12) mit die Kantenstreifen klemmenden oder freigebenden Greifern (13) angeordnet. Jeder dieser Greifer (13) ist für sich zwischen einer dem zur Anpreßvorrichtung (3) hinführenden Kanal (6) benachbarten Position sowie einer davon abliegenden Position verfahrbar. Während des Verfahrens sowie in der vom Kanal (6) abliegenden Position klemmt jeder Greifer (13) den ihm zugeordneten Kantenstreifen dauernd.



Einrichtung zum Zuführen von unterschiedlichen Kantenstreifen zu einer Kantenstreifen-Anpreßvorrichtung einer Maschine zum Bekanten von plattenförmigen Werkstücken aus Holz und/oder Holzaustauschstoffen in den Schmalflächenbereichen bestehend aus längsseits nebeneinanderliegenden, je einem der einander abwechselnd zu verarbeitenden Kantenstreifen zugeordneten Streifenspuren (11), die in einen zu der Anpreßvorrichtung (3) hinführenden Kanal(6) mit einer Einzugsvorrichtung (7) und einer Ablängvorrichtung (8, 9) münden, wobei im Bereich der Streifenspuren (11) eine Schubvorrichtung (12) mit die Kantenstreifen klemmenden oder freigebenden Greifern (13) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Greifer (13) der Schubvorrichtung (12) für sich zwischen einer dem zur Anpreßvorrichtung (3) hinführenden Kanal (6) benachbarten Position sowie einer davon abliegenden Position verfahrbar ist und während des Verfahrens sowie in der vom Kanal (6) abliegenden Position den ihm zugeordneten Kantenstreifen dauernd klemmt und den Kantenstreifen nur in der dem Kanal (6) benachbarten Position freigibt.

Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Streifenspuren (11) im Bereich der Schubvorrichtung (12) nach oben und unten offene Schlitze in einer Führungsplatte (14) sind, in denen die Greifer (13) geführt sind.

Einrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Streifenspuren (11) vor und hinter der Schubvorrichtung (12) nach oben offene Nuten sind, die von Kantenstreifen-Niederhaltern (15) übergriffen sind.