19-02-2015 дата публикации
Номер: DE10345105B4
Laserschweißverbindung, – mit einem ersten Bestandteilsabschnitt (12), welcher eine als konische Oberfläche ausgebildete erste Laserschweißfläche (28) festlegt und welcher eine erste konische Oberfläche (30) gegenüber der ersten Laserschweißfläche (28) umfasst, – mit einem zweiten Bestandteilsabschnitt (14), welcher eine als konische Oberfläche ausgebildete zweite Laserschweißfläche (58) festlegt und welcher eine zweite konische Oberfläche (60) gegenüber der zweiten Laserschweißfläche (58) umfasst, – wobei die erste und die zweite konische Oberfläche (30, 60) zusammen die erste und die zweite Laserschweißfläche (28, 58) bei einem vorbestimmten Druck in Stoßverbindung zwingen, – wobei ein Laserstrahlverbindungsbereich (16) ausgebildet wird, und – wobei ein Laserstrahl (92) auf den Laserstrahlverbindungsbereich (16) gerichtet wird, um den ersten und den zweiten Bestandteilsabschnitt (12, 14) dauerhaft aneinander zu befestigen, dadurch gekennzeichnet, – dass die Wandstärke der zusammengefügten Bestandteilsabschnitte (12, 14) im Verbindungsbereich (16) gleich wie oder kleiner als die maximale Wandstärke eines der Bestandteilsabschnitte (12, 14) ist, – dass der erste Bauteilabschnitt (12) eine erste Verlängerung (22) mit einem ersten Abschnitt (24) und einem zweiten Abschnitt (26) aufweist, – dass die erste Laserschweißfläche (28) in einen ersten Vorsprung (32) übergeht, welcher sich von einem Ende (34) der konischen Oberfläche der ersten Laserschweißfläche (28) bis zu einer äußeren Oberfläche (36) des ersten Abschnitts (24) der ersten Verlängerung (22) ausdehnt, – dass die erste konische Verschlussfläche (30) in einen zweiten Vorsprung (38) übergeht, welcher sich von einem Ende (40) der ersten konischen Verschlussfläche (30) bis zu einer äußeren Oberfläche (42) des zweiten Abschnitts (26) der ersten Verlängerung (22) ausdehnt, – dass der zweite Bauteilabschnitt (14) eine zweite Verlängerung (52) mit einem ersten Abschnitt (54) und einem zweiten Abschnitt (56) aufweist, ...
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